{"id":1341,"date":"2019-09-12T13:23:11","date_gmt":"2019-09-12T11:23:11","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:8888\/anja\/?page_id=1341"},"modified":"2023-11-30T16:18:12","modified_gmt":"2023-11-30T15:18:12","slug":"faq","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rat-marktforschung.de\/faq\/","title":{"rendered":"FAQ"},"content":{"rendered":"

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FAQ<\/h1>\n<\/div>
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<\/i><\/i><\/span>Warum sollte ich mich beschweren?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Ansehen und Vertrauen in die Qualit\u00e4t, die Integrit\u00e4t und in die Kompetenz der Marktforschung und Sozialforschung h\u00e4ngen wesentlich auch davon ab, dass Regelverst\u00f6\u00dfe oder fehlende Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise z. B. bei einer Umfrage angezeigt werden. Eigens daf\u00fcr haben die Verb\u00e4nde den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung gegr\u00fcndet.
\nAn den Rat kann man sich im Verdachtsfall wenden, damit dieser einer unabh\u00e4ngigen und sachkundigen Pr\u00fcfung unterzogen werden kann.
\nIst der Verdacht berechtigt, so stehen dem Rat abgestufte Sanktionsm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung, die je nach Schwere des Vorwurfs auch \u00f6ffentlich gemacht werden<\/span> (siehe auch FAQ:
Welche Sanktionen kann der Rat aussprechen<\/a><\/strong>? <\/span>Welche Wirkung haben die Sanktionen<\/a><\/strong>?).<\/span><\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>Wer kann sich beschweren?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Neben Befragten, Kunden und Wettbewerbern (nat\u00fcrliche oder juristische Personen) sind auch andere unmittelbar Betroffene beschwerdeberechtigt. Unmittelbar Betroffene k\u00f6nnen z. B. sein Interviewer\/innen, Personen oder Institutionen, die sich durch fehlerhafte Marktforschung (z. B. bei einer Umfrage oder einer Gruppendiskussion) angegriffen f\u00fchlen oder zu fehlerhafter Marktforschung von der Firmenleitung gezwungen werden.
\nEine Mitgliedschaft in einem der vier Branchenverb\u00e4nde ist keine<\/u> Voraussetzung f\u00fcr die Einreichung einer Beschwerde. Beschwerdeberechtigt sind zudem Organisationen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klagebefugt sind, sowie die Aufsichtsbeh\u00f6rden f\u00fcr den Datenschutz.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>\u00dcber wen kann ich mich beschweren?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Die Beschwerde kann sich richten gegen Markt- und Sozialforschungsinstitute und auf diesem Gebiet t\u00e4tige betriebliche oder \u00f6ffentliche Forschungseinrichtungen und Personen. Beschweren kann man sich auch \u00fcber Unternehmen oder Personen, die als Markt- und Sozialforscher\/in auftreten.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>Wann kann ich mich beschweren?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Immer dann, wenn Sie glauben, dass ein Versto\u00df gegen die Berufsgrunds\u00e4tze durch eine\/n Markt- und Sozialforscher\/in vorliegt.
\nDiese Berufsgrunds\u00e4tze der deutschen Marktforschung und Sozialforschung bilden sich aus dem ICC\/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik und den Standesregeln in Form von Richtlinien. Die berufsst\u00e4ndischen Verhaltensregeln finden Sie<\/span>
hier<\/a><\/strong>.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>Wie kann ich mich beschweren?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Ihre Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden, also per E-Mail, Brief oder Fax. Anonyme Beschwerden sind nicht zul\u00e4ssig. Ihre Anonymit\u00e4t kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt im Beschwerdeverfahren gew\u00e4hrleistet werden.
\nDie Beschwerdestelle steht f\u00fcr Fragen gerne auch telefonisch als Ansprechpartner zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n

Kontakt<\/a><\/div>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>An wen wende ich mich, wenn ich mich beschweren will?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Die Beschwerde kann an die eigens daf\u00fcr eingerichtete Beschwerdestelle des Rates der Deutschen Marktforschung und Sozialforschung eingereicht werden.
\nWenn Sie Unterst\u00fctzung bei einer Beschwerde brauchen, wenden Sie sich gerne an die Servicestelle des Rates. Da Beschwerdef\u00fchrende h\u00e4ufig Privatpersonen sind und die Beschwerdegegner meist Unternehmen mit juristischer Vertretung, besteht oftmals ein ungleiches Kr\u00e4fteverh\u00e4ltnis zwischen den Parteien. Hier bietet die Servicestellewichtige Hilfestellungen f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrenden.
\nDie Kontaktdaten finden Sie <\/span>
hier<\/a><\/strong>.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>Kostet die Beschwerde etwas?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Nein, bei einer Beschwerde werden weder dem\/der Beschwerdef\u00fchrenden noch dem Beschwerdegegner\/der Beschwerdegegnerin durch den Rat der Deutschen Marktforschung und Sozialforschung Kosten auferlegt.
\nEs k\u00f6nnten jedoch durchaus eigene Kosten entstehen wie z. B. Reisekosten im Fall einer m\u00fcndlichen Verhandlung oder wenn Sie sich f\u00fcr die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts entscheiden.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

<\/i><\/i><\/span>Welche Sanktionen kann der Rat aussprechen?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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Der Rat verf\u00fcgt \u00fcber drei abgestufte Sanktionsm\u00f6glichkeiten:<\/p>\n

    \n
  1. Hinweis<\/li>\n
  2. Missbilligung<\/li>\n
  3. R\u00fcge<\/li>\n<\/ol>\n

    Ein Hinweis<\/u> wird bei einem minderschweren Versto\u00df erteilt. Ein Hinweis ist nur im Ausnahmefall und anonymisiert zu ver\u00f6ffentlichen.
    \nMit einer Missbilligung<\/u> dr\u00fcckt der Rat deutliche Kritik am Verhalten des Beschwerdegegners bzw. der Beschwerdegegnerin aus. Eine Missbilligung kann in anonymisierter Form ver\u00f6ffentlicht werden.
    \nEine R\u00fcge<\/u> ist bei schweren und insbesondere fortdauernden Verst\u00f6\u00dfen angebracht. Eine R\u00fcge ist zu ver\u00f6ffentlichen; der Beschwerdegegner\/die Beschwerdegegnerin wird namentlich genannt.
    \nLiegen Gesetzesverst\u00f6\u00dfe vor, so kann zudem eine Information der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde\/n erfolgen.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

    <\/i><\/i><\/span>Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich mich beschwere?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
    \n

    M\u00f6gliche Nachteile werden dadurch eingeschr\u00e4nkt, dass die Verfahren grunds\u00e4tzlich nicht \u00f6ffentlich sind und dass die Mitglieder der Kammern sowie der Beschwerdestelle zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
    \nAllerdings kann der Rat nicht ausschlie\u00dfen, dass sich die andere Partei gegebenenfalls \u00f6ffentlich zu dem Verfahren \u00e4u\u00dfert.
    \nZus\u00e4tzlich kann der\/die Beschwerdef\u00fchrer\/in verlangen, dass seine\/ihre personenbezogenen Daten dem\/der Beschwerdegegner\/in nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dadurch m\u00f6glicherweise die Erfolgsaussichten der Beschwerde vermindert werden k\u00f6nnen, weil nat\u00fcrlich auch dem\/der Beschwerdegegner\/in die M\u00f6glichkeit gegeben werden muss, den Inhalt der Beschwerde zu \u00fcberpr\u00fcfen.
    \nSchlie\u00dflich kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Inhalt der Beschwerde auf den\/die Beschwerdef\u00fchrer\/in geschlossen werden kann.<\/span><\/p>\n<\/div><\/div><\/div>

    <\/i><\/i><\/span>Kann ich die gleiche Beschwerde nochmals einreichen?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
    \n

    Nein, eine erneute Beschwerde durch denselben Beschwerdef\u00fchrer\/dieselbe Beschwerdef\u00fchrerin zu einem Sachverhalt, der bereits Gegenstand einer Beschwerde war, ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>

    <\/div><\/div><\/div>

    <\/i><\/i><\/span>Auf welchen Grundlagen entscheidet der Beschwerderat?<\/span><\/a><\/h4><\/div>
    \n

    Der Beschwerderat ber\u00fccksichtigt bei seinen Entscheidungen ein umfassendes, verbindliches Regelwerk, das gesetzliche Vorgaben spezifiziert und erg\u00e4nzt. Zusammen bilden diese die Berufsgrunds\u00e4tze der deutschen Markt- und Sozialforschung:<\/p>\n