{"id":1739,"date":"2019-09-17T12:40:47","date_gmt":"2019-09-17T10:40:47","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:8888\/anja\/?page_id=1739"},"modified":"2024-01-04T10:54:02","modified_gmt":"2024-01-04T09:54:02","slug":"news_aktuell","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rat-marktforschung.de\/news_aktuell\/","title":{"rendered":"News"},"content":{"rendered":"
<\/a><\/p>\n Berlin, 3. Januar 2024<\/p>\n<\/div> Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat dem Unternehmen PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD. aus Birmingham (Vereinigtes K\u00f6nigreich) nach Pr\u00fcfung einer eingegangenen Beschwerde eine \u00f6ffentliche R\u00fcge erteilt. Es wurde eine schwere Verletzungshandlung festgestellt.<\/p>\n F\u00fcr die Teilnahme an einer Online-Gruppendiskussion wurde der Beschwerdef\u00fchrerin ein lncentive in H\u00f6he von 120 Euro versprochen. Die Auszahlung dieser Verg\u00fctung ist trotz mehrmaliger Anfragen unterblieben. Hinzu kommt, dass im Laufe dieses Kl\u00e4rungsprozesses Phoenix Data Innovations die Kommunikation mit der Beschwerdef\u00fchrerin abbrach. Im laufenden Beschwerdeverfahren war das Unternehmen f\u00fcr den Rat nicht erreichbar.<\/p>\n Es liegt gem\u00e4\u00df Artikel 9 b, c und f des ICC\/ESOMAR-Kodex ein erheblicher Versto\u00df gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten von Markt- und Sozialforschern sowie gegen die Pflichten gegen\u00fcber dem Berufsstand vor.<\/p>\n F\u00fcr die Erteilung einer R\u00fcge als sch\u00e4rfstes Sanktionsmittel sprach f\u00fcr den Beschwerderat:<\/p>\n Basierend auf dem Regelwerk der deutschen Markt- und Sozialforschung richtet sich die Zust\u00e4ndigkeit des Rates entscheidend danach, dass das durchgef\u00fchrte Forschungsprojekt von Phoenix Data Innovations in Deutschland stattgefunden hat, unabh\u00e4ngig vom Sitz des ausf\u00fchrenden Unternehmens. Bei Handlungen im Internet kommt es nicht ausschlie\u00dflich auf den Firmensitz des Beschwerdegegners beziehungsweise auf den Standort des Servers an. Vielmehr ist die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit auch dann gegeben, wenn das beanstandete Verhalten \u2013 wie in diesem Fall \u2013 bestimmungsgem\u00e4\u00df auf den deutschen Markt und deutsche Teilnehmer\/innen ausgerichtet war.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 06. November 2023<\/p>\n<\/div> Die Branchenverb\u00e4nde ADM, ASI, BVM und DGOF haben die \u201eStandards zur Qualit\u00e4tssicherung in der Markt- und Sozialforschung\u201c \u00fcberarbeitet und am 3. November neu ver\u00f6ffentlicht. Das Standardwerk ber\u00fccksichtigt die aktuellen Forschungsmethoden, die neuesten Entwicklungen in der Branche und die voranschreitende Digitalisierung.<\/strong><\/p>\n Die Qualit\u00e4tsstandards sind ein umfassender Leitfaden und definieren die qualit\u00e4tsrelevanten Anforderungen f\u00fcr Markt- und Sozialforschungsprojekte in den verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses. In sechs Kapiteln werden allgemeine Aspekte der Qualit\u00e4tssicherung, Mindestanforderungen f\u00fcr Projektanfragen und Vertr\u00e4ge sowie Standards f\u00fcr Erhebungsdesigns, Datenerhebung, Datenauswertung und -verarbeitung behandelt und Beratungsanforderungen f\u00fcr Markt- und Sozialforschungsunternehmen festgelegt.<\/p>\n Standards zur Qualit\u00e4tssicherung in der Markt- und Sozialforschung<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 15. September 2023<\/p>\n<\/div> Berlin, 15.09.2023: Angesichts der aktuellen Medienberichterstattung \u00fcber den Twitter-Account „@PrognosUmfragen“ weist der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung auf die wichtigen Prinzipien Wissenschaftlichkeit und Transparenz bei der Durchf\u00fchrung von Umfragestudien hin. Dies gilt in besonderer Weise f\u00fcr Wahlumfragen, die in Wahlkampfzeiten eine gesteigerte Aufmerksamkeit erfahren.<\/strong><\/p>\n Der Twitter-Account \u201e@PrognosUmfragen\u201c ver\u00f6ffentlicht Umfragezahlen, deren Herkunft und Grundlage v\u00f6llig unklar sind. Dies kann zu einer Verwirrung der Wahlberechtigten und zu einer Beeintr\u00e4chtigung des Wahlprozesses f\u00fchren. Dennoch werden diese Zahlen von politischen Akteuren im bayerischen Landtagswahlkampf aufgegriffen. Der Account-Inhaber gibt Journalisten \u00fcber das Zustandekommen der Zahlen keine Auskunft (siehe dazu den Beitrag in der S\u00fcddeutschen Zeitung und den dpa-Faktencheck). Die Deutsche Presse-Agentur bilanzierte 2019 in ihrem Faktencheck zu dem Twitter-Account: \u201e\u00abPrognosUmfragen\u00bb arbeitet nicht seri\u00f6s\u201c. Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Ver\u00f6ffentlichung von Umfragen \u00e4u\u00dferst sorgf\u00e4ltig vorzugehen und bestimmte Standards einzuhalten.<\/p>\n Verantwortungsbewusstes Handeln bei der Ver\u00f6ffentlichung von Wahlumfragen tr\u00e4gt dazu bei, das Vertrauen der \u00d6ffentlichkeit in den Wahlprozess zu st\u00e4rken und die Integrit\u00e4t unserer Demokratie zu wahren.<\/p>\n Links:<\/p>\n Berlin, 30. Juni 2023<\/p>\n<\/div> Qualit\u00e4t und Redlichkeit \u2013 daf\u00fcr steht der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung. Der Rat sorgt f\u00fcr die Einhaltung der Berufsgrunds\u00e4tze und Standesregeln in der Branche durch Pr\u00fcfung von Beschwerden und konsequente Sanktionierung von Verst\u00f6\u00dfen. 2022 hat der Rat sechs Beschwerden und drei Wiederaufnahmeverfahren bearbeitet. Daraus sind eine Missbilligung und ein Hinweis entstanden. Die Zahl der Beschwerden ist r\u00fcckl\u00e4ufig, sie werden jedoch immer komplexer und aufw\u00e4ndiger.<\/p>\n 2022 wurden sechs Beschwerden eingereicht. Davon wurden zwei inhaltsgleiche Beschwerden zu einem Fall zusammengefasst. Ein Gro\u00dfteil der Klagen kam von Teilnehmenden an Online-Access Panels, wenn Incentives nicht ausgezahlt wurden, das Konto gesperrt wurde oder der Umgang mit den Panelisten bem\u00e4ngelt wurde. Hinzu kam ein Fall, in dem beklagt wurde, dass ein l\u00e4ngeres Interview als Qualifizierung bezeichnet und daher nicht verg\u00fctet wurde. Auch andere Bereiche wie die Durchf\u00fchrung von Scheintests oder die Qualit\u00e4t von Umfrageergebnissen waren Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Beschwerde. Darunter war ein Verfahren, f\u00fcr das eine m\u00fcndliche Verhandlung einberufen wurde. In der Regel werden Verfahren schriftlich entschieden. In drei F\u00e4llen wurde das Ergebnis eines Beschwerdeverfahrens von einer der Parteien nicht akzeptiert, was zu Wiederaufnahmeverfahren f\u00fchrte.<\/p>\n Insgesamt konnten sieben Verfahren abgeschlossen werden. Zwei Beschwerden wurden als unbegr\u00fcndet zur\u00fcckgewiesen, zwei Beschwerden f\u00fchrten zu einer Einstellung des Verfahrens, in zwei Verfahren wurden eine Missbilligung sowie ein Hinweis ausgesprochen, in einem Fall erfolgte die R\u00fccknahme der Beschwerde. Ein Fall ist \u00fcber das Jahresende hinaus noch in der Bearbeitung.<\/p>\n 2022 gab es deutlich weniger Beschwerden als im Jahr zuvor und in etwa so viele wie 2020. Der R\u00fcckgang der Beschwerden geht jedoch einher mit einem anhaltenden Trend komplexer und damit auch zeitaufw\u00e4ndiger Verfahren sowie der Einbeziehung von Juristen durch die Beschwerdegegner und erstmalig auch von Gutachtern.<\/p>\n Beschwerden aus dem Bereich telefonischer Umfragen gingen zur\u00fcck, wenngleich es weiterhin eine Reihe von W\u00fcnschen nach Sperrung von Telefonnummern gab.<\/p>\n Die Servicestelle unter der Leitung von Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert verzeichnet seit Aufnahme ihrer T\u00e4tigkeit 2021 bisher acht Anfragen. Die Servicestelle bietet f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrer wichtige Hilfestellungen. Damit soll die Hemmschwelle f\u00fcr die Einreichung von Beschwerden gesenkt werden.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 29. M\u00e4rz 2023<\/p>\n<\/div> Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ist seit Mitte M\u00e4rz 2023 auf der Business-Plattform Linkedin zu finden. Dort informiert der Rat \u00fcber seine Ziele, Aufgaben und T\u00e4tigkeiten und sorgt so f\u00fcr mehr Sichtbarkeit. \u201eMit unserer Pr\u00e4senz auf Linkedin k\u00f6nnen wir Aufmerksamkeit schaffen f\u00fcr die Wahrung und F\u00f6rderung des Ansehens und der Qualit\u00e4t in der Markt- und Sozialforschung und den Rat in der Branche und der \u00d6ffentlichkeit insgesamt sichtbarer machen“, sagt Heiko Gothe, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Rates. <\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 14. Juli 2022<\/p>\n<\/div> Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung wurde im Mai der Vorstand neu gew\u00e4hlt. Die bisherigen Amtsinhaber, Prof. Dr. Raimund Wildner, BVM, und Dr. Jette Schr\u00f6der, ASI, wurden erneut f\u00fcr weitere drei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Rates gew\u00e4hlt.<\/p>\n Eine wichtige Ver\u00e4nderung betraf die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Rates. Ellen Didszus, die dieses Amt sechs Jahre lang ehrenamtlich, mit gro\u00dfer Sachkenntnis und gro\u00dfem Engagement ausgef\u00fchrt hatte, kandidierte auf eigenen Wunsch nicht mehr f\u00fcr eine weitere Amtszeit. Zum neuen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wurde der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des BVM, Heiko Gothe, einstimmig berufen, der dieses Amt zus\u00e4tzlich zu seiner Position als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des BVM \u00fcbernimmt.<\/p>\n Weitere wichtige Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung 2022 betrafen die neue oder die erneute Berufung mehrerer Mitglieder der Tr\u00e4gerverb\u00e4nde ADM, ASI, BVM und DGOF als Einzelmitglieder in den Verein und die Wahl beider Beschwerdekammern. Die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr alle diese Berufungen wurden einstimmig angenommen.<\/p>\n Zudem zogen die Mitglieder des Vereins auf der Mitgliederversammlung \u00fcber das erste Jahr der T\u00e4tigkeit der Servicestelle eine positive Bilanz. Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht, indem die 2021 neu geschaffene Servicestelle aufgebaut wurde und in die Prozesse des Rates integriert werden konnte. Sie unterst\u00fctzt vorrangig Beschwerdef\u00fchrer bei der Abfassung von Beschwerden. Somit soll die Hemmschwelle f\u00fcr die Einreichung von Beschwerden gesenkt werden. \u201eMit sechs Anfragen gab es bisher nur eine geringe Anzahl von F\u00e4llen und nur drei dieser F\u00e4lle waren im Sinne der Zielsetzung der Servicestelle.\u201c, so das Fazit von Hartmut Scheffler,\u00a0dem Leiter der Servicestelle. Zuk\u00fcnftig liegt das Augenmerk auf Ma\u00dfnahmen, um die Bekanntheit der Servicestelle in der \u00d6ffentlichkeit zu vergr\u00f6\u00dfern.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 11. Mai 2022<\/p>\n<\/div> Der \u201eRat der Deutschen Markt- und Sozialforschung\u201d \u2013 oder kurz: der Rat \u2013 hat 2021 wiederum ein herausforderndes Jahr gemeistert. Aufgabe des Rats ist es, f\u00fcr die Einhaltung der Berufsgrunds\u00e4tze und Standesregeln der Branche zu sorgen. Dazu sanktioniert er Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Regeln. Damit steht der Rat f\u00fcr Redlichkeit und Qualit\u00e4t in der Markt- und Sozialforschung und st\u00e4rkt so das Vertrauen der Allgemeinheit in die Branche.<\/p>\n 2021 wurden zw\u00f6lf Beschwerden eingereicht, f\u00fcnf mehr als im Jahr zuvor. Wurden 2020 vier Wiederaufnahmeantr\u00e4ge gestellt, sank die Zahl der Antr\u00e4ge im Vergleich zum Vorjahr auf einen Wiederaufnahmeantrag. Der Trend komplexer und damit auch zeitaufwendiger Verfahren sowie die Einbeziehung von Juristen seitens der Beschwerdegegner setzt sich auch 2021 fort. Auch die Schrifts\u00e4tze, die von den Kammern zu bearbeiten waren, wurden umfangreicher.<\/p>\n Unter den zw\u00f6lf Beschwerden in 2021 sind zwei inhaltsgleiche Beschwerden, aufgrund derer der Rat dem Unternehmen Primus GmbH aus Konstanz im November 2021 eine \u00f6ffentliche R\u00fcge<\/a><\/strong>\u00a0erteilte. Die Vort\u00e4uschung einer Umfrage \u2013 \u201eB\u00fcrgerbefragung 30 Jahre Deutsche Einheit\u201c\u2013 die einzig zum Zwecke einer Verkaufst\u00e4tigkeit (\u201eGoldbarren\u201c) diente, ist ein Versto\u00df gegen das Trennungsgebot, dass eine strikte Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden T\u00e4tigkeiten wie Marketing und Werbung vorsieht. Vier weitere F\u00e4lle stammten aus dem Kontext telefonischer Umfragen. Urs\u00e4chlich f\u00fcr diede Beschwerden waren entweder die nicht akzeptierte eindeutige Ablehnung eines Interviews seitens des Instituts, mehrmals t\u00e4gliche Anrufe oder ein aus Sicht des Befragten unangemessenes Verhalten eines Interviewers. Ein zweiter Schwerpunkt mit drei Beschwerden betraf Anbieter von Online-Panels. Hier ging es vor allem um nicht ausgezahlte Incentives an Teilnehmende von Online-Panels (Punkte) oder um die K\u00fcndigung eines Panelmitglieds durch das Institut, ohne dass erworbene Punkte eingel\u00f6st werden konnten. Zwei Beschwerden betrafen den Umgang mit Probandinnen. In einem Fall verhielt sich der Mitarbeiter eines Studios gegen\u00fcber einer Probandin unangemessen. In dem anderen Fall wurden mehrfach unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig lang andauernde Screeninginterviews durchgef\u00fchrt, ohne dass jemals die Einladung zur Teilnahme an einer Studie erfolgte. In einem weiteren Fall musste sich die Kammer mit der Frage der Repr\u00e4sentativit\u00e4t von Umfrageergebnissen befassen.<\/p>\n Insgesamt konnten von den elf Beschwerdeverfahren zehn abgeschlossen werden. Neben der bereits erw\u00e4hnten R\u00fcge wurden zwei Missbilligungen und ein Hinweis ausgesprochen. Drei Verfahren wurden eingestellt, eine Beschwerde war unbegr\u00fcndet und zwei Beschwerden wurden w\u00e4hrend des laufenden Verfahrens zur\u00fcckgezogen. Auch der Wiederaufnahmeantrag wurde zur\u00fcckgezogen.<\/p>\n Die im April 2021 in Betrieb genommene Servicestelle unter der Leitung von Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert verzeichnete im ersten Jahr ihrer T\u00e4tigkeit sechs Anfragen, von denen drei F\u00e4lle im Sinne der Zielsetzung der Servicestelle waren.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 17. November 2021<\/span><\/p>\n<\/div> Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat dem Unternehmen\u00a0Primus GmbH aus Konstanz nach \u00dcberpr\u00fcfung von zwei eingegangenen Beschwerden zum gleichen Sachverhalt eine \u00f6ffentliche R\u00fcge erteilt.<\/p>\n Das beklagte Unternehmen hat Verbraucher mit dem postalischen Versand eines Werbeschreibens sowie einem beigelegten Fragebogen zur Teilnahme an einer sogenannten repr\u00e4sentativen B\u00fcrgerbefragung zum Thema \u201e30 Jahre Deutsche Einheit\u201c aufgerufen. F\u00fcr die Teilnahme an der Umfrage wird eine Luxus-Armbanduhr als Incentive in Aussicht gestellt. Dieses Gratis-Dankesch\u00f6n ist jedoch nur erh\u00e4ltlich, wenn \u201eGoldbarren\u201c bestellt werden, die in dem Werbeschreiben zum einmaligen Vorzugspreis angeboten werden. Somit besteht das Risiko, dass nicht erkannt wird, dass es sich bei dem \u201eDankesch\u00f6n\u201c im Grunde um den Erhalt einer Zugabe zu einer Bestellung handelt und die Kostenfolgen der Absendung des Anforderungsscheins nicht ausreichend gepr\u00fcft werden. Zudem wurde in dem Schreiben alternativ auf die M\u00f6glichkeit der Teilnahme an einer Online-Umfrage verwiesen.<\/p>\n Die Primus GmbH vermischt Datenerhebungsmethoden (B\u00fcrgerumfrage) mit verkaufsf\u00f6rdernden Ma\u00dfnahmen und betreibt unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufst\u00e4tigkeit. Somit liegt ein gravierender Versto\u00df gegen das Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden T\u00e4tigkeiten wie Marketing und Werbung gem\u00e4\u00df Ziffer 4 der Deutschen Erkl\u00e4rung zum ICC\/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik und Artikel 1 c und 1 d des ICC\/ESOMAR Internationaler Kodex zwingend vorschreibt und auch in der Richtlinie f\u00fcr Online-Befragungen best\u00e4tigt wird. Die Vort\u00e4uschung einer Umfrage durch die beklagte Partei verst\u00f6\u00dft zudem gegen das Prinzip 3 des ICC\/ESOMAR Internationaler Kodex, nachdem sich Marktforscher ethisch korrekt verhalten m\u00fcssen.<\/p>\n Die Umfrage bzw. das hierdurch geweckte Verbraucherinteresse dienen insgesamt eindeutig vorrangig dazu, als T\u00fcr\u00f6ffner mit m\u00f6glichen Abnehmern in Kontakt zu treten und Produkte vermarkten zu k\u00f6nnen. Dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung wird durch ein solches Verhalten erheblicher Schaden zugef\u00fcgt. Diese Verbrauchert\u00e4uschung erfordert daher die sch\u00e4rfste der m\u00f6glichen Sanktionen, eine ver\u00f6ffentlichte R\u00fcge.<\/p>\n Entscheidend f\u00fcr die Zust\u00e4ndigkeit des Rates ist der T\u00e4tigkeitsbezug und nicht eine Eigenschaft der beklagten Partei. Das Regelwerk gilt f\u00fcr jedes Unternehmen, das in Anspruch nimmt in Deutschland Markt-, Meinungs-, oder Sozialforschung durchzuf\u00fchren bzw. dies de facto tut.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div> Berlin, 30. Juni 2021<\/p>\n<\/div> \u201eDer Rat steht f\u00fcr Redlichkeit und Qualit\u00e4t\u201d \u2013 das ist die zentrale Botschaft des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung. Der \u201eRat\u201d, wie er eben auch kurz genannt wird, ist das von den Branchenverb\u00e4nden ADM, ASI, BVM und DGOF gemeinsam getragene Organ zur Selbstregulierung der Markt- und Sozialforschung. Redlichkeit und Qualit\u00e4t sind zentral f\u00fcr die Bedeutung und die Akzeptanz der Branche, sowohl bei unseren Datenlieferanten wie z. B. den Interviewpartnern, als auch bei den Kunden. Beides h\u00e4ngt eng zusammen, denn ohne Redlichkeit kann es auch keine Qualit\u00e4t geben.<\/p>\n Der Rat f\u00f6rdert beides, indem er die M\u00f6glichkeit bietet, gegen Verst\u00f6\u00dfe der Regeln vorzugehen, die in den Standards und Richtlinien der Branche festgelegt sind. Jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, die als Konkurrent oder in sonstiger Weise von einem regelwidrigen Verhalten eines Markt- oder Sozialforschers betroffen ist, kann sich mit einer Beschwerde an den Rat wenden.<\/p>\n 2020 wurden 11 Verfahren eingeleitet. Das sind ebenso viele wie 2018 aber 5 weniger als 2019. Der R\u00fcckgang ist sicherlich auch einem R\u00fcckgang der Marktforschungst\u00e4tigkeit aufgrund der Corona-Krise geschuldet. Von den 7 neu eingereichten F\u00e4llen konnten 5 abgeschlossen werden. Zwei endeten mit Hinweisen, in zwei weiteren F\u00e4llen wurde das Verfahren eingestellt und in einem Fall war das Verfahren unbegr\u00fcndet.<\/p>\n Ein Schwerpunkt bei den Beschwerden waren einmal mehr Telefoninterviews. So f\u00fchrte Autodialing dazu, dass die Leitung des anrufenden Instituts unbesetzt war. Ein anderer Fall betraf mehrere Kontaktversuche des Instituts trotz eines ausgesprochenen Verbots. Auch das Verhalten von Instituten gegen\u00fcber Online-Panel-Teilnehmern oder einer rekrutierten Befragungsperson sind Thema von Beschwerden, z. B. wurden Verg\u00fctungen nicht ausbezahlt oder die Zusammenarbeit wurde vom Institut beendet.<\/p>\n Doch trotz der vergleichsweise geringeren Anzahl an Beschwerdeverfahren ist der Aufwand f\u00fcr die Kammern und die Gesch\u00e4ftsstelle pro Fall weiter steigend. Es werden regelm\u00e4\u00dfig Rechtsanw\u00e4lte einbezogen und verst\u00e4rkt auch M\u00f6glichkeiten genutzt, das Verfahren hinauszuz\u00f6gern. Das ist auf der einen Seite zu bedauern, weil es die Dauer der Verfahren erh\u00f6ht. Andererseits zeigt es aber auch, dass die Sanktionen des Rates und hier insbesondere die ver\u00f6ffentlichte R\u00fcge als sehr schmerzhaft wahrgenommen werden. 4 dieser 11 Verfahren beruhten auf Wiederaufnahmeantr\u00e4gen einer Partei. Auch das zeigt die Bedeutung, die von den Parteien dem Verfahren beigemessen wird.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>News<\/h1>\n<\/div>
<\/i><\/i><\/span>Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung r\u00fcgt PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD., Vereinigtes K\u00f6nigreich<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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<\/i><\/i><\/span>Qualit\u00e4tssicherung in der Markt- und Sozialforschung: Branchenverb\u00e4nde ver\u00f6ffentlichen neue Standards<\/span><\/a><\/h4><\/div>
<\/i><\/i><\/span>Pressemeldung - Wissenschaftlichkeit und Transparenz bei der Ver\u00f6ffentlichung von Wahlumfragen<\/span><\/a><\/h4><\/div>
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\nWir fordern alle Beteiligten auf\u2026<\/div>\n\n
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\nhttps:\/\/www.sueddeutsche.de\/bayern\/fake-umfragen-aiwanger-bayern-landtagswahl-twitter-1.6200466<\/a><\/li>\n
\nhttps:\/\/www.presseportal.de\/pm\/133833\/4333731<\/a><\/li>\n
\nhttps:\/\/www.rat-marktforschung.de\/branchenkodex\/#richtlinien<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/i><\/i><\/span>Beschwerdebilanz 2022<\/span><\/a><\/h4><\/div>
<\/i><\/i><\/span>Der Rat ist auf Linkedin pr\u00e4sent<\/span><\/a><\/h4><\/div>
\nWir freuen uns, wenn Sie dem Rat auf Linkedin<\/u><\/a> folgen: https:\/\/www.linkedin.com\/company\/rat-marktforschung\/<\/a><\/p>\n<\/i><\/i><\/span>Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung - Mitgliederversammlung best\u00e4tigt Vorstand und beruft neue Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Bilanz nach einem Jahr Servicestelle<\/span><\/a><\/h4><\/div>
<\/i><\/i><\/span>Beschwerdebilanz 2021<\/span><\/a><\/h4><\/div>
<\/i><\/i><\/span>Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung r\u00fcgt die Primus GmbH<\/span><\/a><\/h4><\/div>
<\/i><\/i><\/span>Beschwerdebilanz 2020<\/span><\/a><\/h4><\/div>