{"id":1739,"date":"2019-09-17T12:40:47","date_gmt":"2019-09-17T10:40:47","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost:8888\/anja\/?page_id=1739"},"modified":"2024-01-04T10:54:02","modified_gmt":"2024-01-04T09:54:02","slug":"news_aktuell","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rat-marktforschung.de\/news_aktuell\/","title":{"rendered":"News"},"content":{"rendered":"

<\/a><\/p>\n

News<\/h1>\n<\/div>
<\/div>
<\/div><\/div>
<\/div><\/div><\/div>
<\/div><\/div><\/div>
<\/div>

Berlin, 3. Januar 2024<\/p>\n<\/div>

<\/i><\/i><\/span>Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung r\u00fcgt PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD., Vereinigtes K\u00f6nigreich<\/span><\/a><\/h4><\/div>
\n

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat dem Unternehmen PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD. aus Birmingham (Vereinigtes K\u00f6nigreich) nach Pr\u00fcfung einer eingegangenen Beschwerde eine \u00f6ffentliche R\u00fcge erteilt. Es wurde eine schwere Verletzungshandlung festgestellt.<\/p>\n

F\u00fcr die Teilnahme an einer Online-Gruppendiskussion wurde der Beschwerdef\u00fchrerin ein lncentive in H\u00f6he von 120 Euro versprochen. Die Auszahlung dieser Verg\u00fctung ist trotz mehrmaliger Anfragen unterblieben. Hinzu kommt, dass im Laufe dieses Kl\u00e4rungsprozesses Phoenix Data Innovations die Kommunikation mit der Beschwerdef\u00fchrerin abbrach. Im laufenden Beschwerdeverfahren war das Unternehmen f\u00fcr den Rat nicht erreichbar.<\/p>\n

Es liegt gem\u00e4\u00df Artikel 9 b, c und f des ICC\/ESOMAR-Kodex ein erheblicher Versto\u00df gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten von Markt- und Sozialforschern sowie gegen die Pflichten gegen\u00fcber dem Berufsstand vor.<\/p>\n

F\u00fcr die Erteilung einer R\u00fcge als sch\u00e4rfstes Sanktionsmittel sprach f\u00fcr den Beschwerderat:<\/p>\n

    \n
  1. Die finanzielle Sch\u00e4digung der Teilnehmerin an einer Marktforschung aufgrund des ihr zustehenden jedoch nicht ausgezahlten Honorars.<\/li>\n
  2. Die Nichterreichbarkeit des Unternehmens f\u00fcr die Teilnehmerin.<\/li>\n
  3. Durch ein solches Verhalten wird dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung in der \u00d6ffentlichkeit erheblicher Schaden zugef\u00fcgt.<\/li>\n<\/ol>\n

    Basierend auf dem Regelwerk der deutschen Markt- und Sozialforschung richtet sich die Zust\u00e4ndigkeit des Rates entscheidend danach, dass das durchgef\u00fchrte Forschungsprojekt von Phoenix Data Innovations in Deutschland stattgefunden hat, unabh\u00e4ngig vom Sitz des ausf\u00fchrenden Unternehmens. Bei Handlungen im Internet kommt es nicht ausschlie\u00dflich auf den Firmensitz des Beschwerdegegners beziehungsweise auf den Standort des Servers an. Vielmehr ist die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit auch dann gegeben, wenn das beanstandete Verhalten \u2013 wie in diesem Fall \u2013 bestimmungsgem\u00e4\u00df auf den deutschen Markt und deutsche Teilnehmer\/innen ausgerichtet war.<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>

    <\/div><\/div><\/div>
    <\/div>

    Berlin, 06. November 2023<\/p>\n<\/div>

    <\/i><\/i><\/span>Qualit\u00e4tssicherung in der Markt- und Sozialforschung: Branchenverb\u00e4nde ver\u00f6ffentlichen neue Standards<\/span><\/a><\/h4><\/div>
    \n

    Die Branchenverb\u00e4nde ADM, ASI, BVM und DGOF haben die \u201eStandards zur Qualit\u00e4tssicherung in der Markt- und Sozialforschung\u201c \u00fcberarbeitet und am 3. November neu ver\u00f6ffentlicht. Das Standardwerk ber\u00fccksichtigt die aktuellen Forschungsmethoden, die neuesten Entwicklungen in der Branche und die voranschreitende Digitalisierung.<\/strong><\/p>\n

    Die Qualit\u00e4tsstandards sind ein umfassender Leitfaden und definieren die qualit\u00e4tsrelevanten Anforderungen f\u00fcr Markt- und Sozialforschungsprojekte in den verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses. In sechs Kapiteln werden allgemeine Aspekte der Qualit\u00e4tssicherung, Mindestanforderungen f\u00fcr Projektanfragen und Vertr\u00e4ge sowie Standards f\u00fcr Erhebungsdesigns, Datenerhebung, Datenauswertung und -verarbeitung behandelt und Beratungsanforderungen f\u00fcr Markt- und Sozialforschungsunternehmen festgelegt.<\/p>\n

    Standards zur Qualit\u00e4tssicherung in der Markt- und Sozialforschung<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>

    <\/div><\/div><\/div>
    <\/div>

    Berlin, 15. September 2023<\/p>\n<\/div>

    <\/i><\/i><\/span>Pressemeldung - Wissenschaftlichkeit und Transparenz bei der Ver\u00f6ffentlichung von Wahlumfragen<\/span><\/a><\/h4><\/div>
    \n

    Berlin, 15.09.2023: Angesichts der aktuellen Medienberichterstattung \u00fcber den Twitter-Account „@PrognosUmfragen“ weist der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung auf die wichtigen Prinzipien Wissenschaftlichkeit und Transparenz bei der Durchf\u00fchrung von Umfragestudien hin. Dies gilt in besonderer Weise f\u00fcr Wahlumfragen, die in Wahlkampfzeiten eine gesteigerte Aufmerksamkeit erfahren.<\/strong><\/p>\n

    Der Twitter-Account \u201e@PrognosUmfragen\u201c ver\u00f6ffentlicht Umfragezahlen, deren Herkunft und Grundlage v\u00f6llig unklar sind. Dies kann zu einer Verwirrung der Wahlberechtigten und zu einer Beeintr\u00e4chtigung des Wahlprozesses f\u00fchren. Dennoch werden diese Zahlen von politischen Akteuren im bayerischen Landtagswahlkampf aufgegriffen. Der Account-Inhaber gibt Journalisten \u00fcber das Zustandekommen der Zahlen keine Auskunft (siehe dazu den Beitrag in der S\u00fcddeutschen Zeitung und den dpa-Faktencheck). Die Deutsche Presse-Agentur bilanzierte 2019 in ihrem Faktencheck zu dem Twitter-Account: \u201e\u00abPrognosUmfragen\u00bb arbeitet nicht seri\u00f6s\u201c. Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Ver\u00f6ffentlichung von Umfragen \u00e4u\u00dferst sorgf\u00e4ltig vorzugehen und bestimmte Standards einzuhalten.<\/p>\n

    Der Rat der Dt. Markt- und Sozialforschung weist darauf hin, dass Wissenschaftlichkeit und Transparenz gerade bei Wahlumfragen einen besonders hohen Stellenwert haben. Die zum Branchenkodex der Markt- und Sozialforschung geh\u00f6rende \u201eRichtlinie f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung\u201c verpflichtet die Markt- und Sozialforschungsbranche in Deutschland folgende Grundinformationen bei der Ver\u00f6ffentlichung einer Wahlumfrage zu dokumentieren:<\/div>\n