Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wurde 2001 als verbandsübergreifende Beschwerdestelle gegründet. Träger des Rats sind die vier deutschen Branchenverbände:
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung regelt eigenverantwortlich die Belange der Profession. Mit dieser Form der Selbstkontrolle haben die Verbände eine unabhängige Einrichtung geschaffen, die gleichermaßen das Ansehen der Markt- und Sozialforschung in der Öffentlichkeit wie auch die Profession selbst stärkt.
Der Rat hat vier Organe: die Mitgliederversammlung, den Vorstand, den Beschwerderat und die Servicestelle.
- Die Mitgliederversammlung besteht aus jeweils einem entscheidungsbefugten Vertreter von ADM, ASI, BVM und DGOF und acht auf dem Gebiet der Markt- und Sozialforschung ausgewiesene Einzelmitglieder.
- Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreterin.
- Der Beschwerderat besteht aus zwei Kammern mit jeweils einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und fünf Beisitzern.
- Die Servicestelle, bestehend aus Inhaber und Stellvertreter, dient dem Beschwerdeführer bei Bedarf als erste Anlaufstelle bei der Einreichung von Beschwerden.
Zudem hat der Rat zur Erledigung der laufenden Geschäfte des Vereins und der Kammern des Beschwerderates eine Geschäftsführerin und eine Geschäftsstelle.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung sorgt für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln der Markt- und Sozialforschung. Diese sind im ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik, in der dem Kodex vorangestellten Deutschen Erklärung, und in den verschiedenen Richtlinien der deutschen Marktforschungsverbände sowie den Qualitätsstandards festgeschrieben. Sie gewährleisten den Schutz der Untersuchungsteilnehmer, der Auftraggeber, der Markt- und Sozialforscher sowie der Öffentlichkeit. Zum Berufsethos der Markt- und Sozialforschung gehört untrennbar auch das Arbeiten nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgabe hat der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung eine Beschwerdeordnung erlassen und einen Beschwerderat eingerichtet. Der Beschwerderat besteht aus zwei Kammern, jeweils mit einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und Beisitzern. Je nach Schwere des Verstoßes hat die zuständige Kammer die Möglichkeit
- einen Hinweis,
- eine Missbilligung oder
- eine Rüge
Stand: 15.10.2020