Berlin, 27. Juni 2024
Durch Prüfung von Beschwerden und konsequente Sanktionierung von Verstößen setzt sich der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln ein. Er steht damit für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung und fördert so das Ansehen der Branche. 2023 hat der Rat sieben Beschwerden bearbeitet. Damit bewegt sich die Anzahl der Beschwerden in etwa auf dem Vorjahresniveau. Anders als im Vorjahr führte eine der Beschwerden zu einer veröffentlichten Rüge.
Im Jahr 2023 bearbeiteten die beiden Beschwerdekammern des Rates sieben Beschwerdefälle. In einem Beschwerdefall sprach der Rat aufgrund eines erheblichen Verstoßes gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten von Markt- und Sozialforschern sowie gegen die Pflichten gegenüber dem Berufsstand eine Rüge an das Unternehmen „Phoenix Data Innovations“ aus. Das Institut aus Großbritannien zahlte ein Incentive für die Teilnahme an einer Online-Gruppendiskussion nicht aus und war darüber hinaus für die Beschwerdeführerin nicht erreichbar. Die weiteren Beschwerden betrafen die Nicht-Auszahlung von Incentives an Teilnehmende von Umfragen in Online-Panels, Uneinigkeiten bei der Abrechnung einer Interviewer-Vergütung und telefonische Umfragen. In einem Fall erfolgten trotz Ablehnung der Teilnahme an der Telefonumfrage weitere Kontaktversuche. Der andere Fall betraf eine aus Sicht der Beschwerdeführerin vorgetäuschte Umfrage zum Zweck des Verkaufs. Beschwerden aus dem Bereich telefonischer Umfragen sind weiterhin rückläufig, wenngleich die Wünsche nach Sperrung von Telefonnummern zunahmen. Insgesamt konnten alle Verfahren abgeschlossen werden. Sie endeten in all diesen Fällen mit einem Einstellungsbeschluss laut Beschwerdeordnung des Rates. Entweder, weil die Beschwerde nach deren Prüfung unbegründet oder eine hinreichende Ermittlung des Sachverhalts nicht möglich war bzw. die Beschwerde zurückgenommen wurde und es an grundsätzlicher Bedeutung fehlte, um das Verfahren fortzusetzen. In einem Fall war die Beschwerde unzulässig, da erforderliche Angaben zum Beschwerdegegner fehlten und dessen Identität nicht zu ermitteln war.
Die mit Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert besetzte Servicestelle ist im dritten Jahr ihres Bestehens aktiv in die Prozesse des Rates integriert. Sie unterstützt vorrangig Beschwerdeführende bei der Abfassung von Beschwerden. Ziel ist es, die mögliche Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden abzusenken. Damit soll dem oftmals ungleichen Kräfteverhältnis zwischen Beschwerdeführenden (häufig Privatpersonen) und Beschwerdegegnern (meist Unternehmen, die sich juristisch vertreten lassen) entgegengewirkt werden.
Berlin, 27. Juni 2024
Die vier Branchenverbände ADM, ASI, BVM und DGOF reagieren mit einer neuen Richtlinie auf die zunehmende Veröffentlichung von Markt- und Sozialforschungsergebnissen in den Medien, die oft ohne ausreichende Hinweise zur Datenerhebung erfolgen. Die Richtlinie legt fest, dass Studienergebnisse nur mit klar definierten Mindestangaben zur Methodik veröffentlicht werden dürfen, um eine angemessene Bewertung zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft alle Arten von Forschungsprojekten, einschließlich Meinungs- und Politikforschung, sowie qualitative Studien und Social-Media-Analysen.
Die Richtlinie betont die Notwendigkeit von Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Veröffentlichung und betrifft alle Beteiligten, von Endkunden über durchführende Institute bis hin zu öffentlichen Institutionen. Besonders wichtig ist dies für Studien zu politischen und gesellschaftlich relevanten Themen, da diese das öffentliche Meinungsbild prägen und als Grundlage für politische Entscheidungen dienen können.
Die neue Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie für die Veröffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung und stellt eine wesentliche Ergänzung zu den bestehenden berufsständischen Verhaltensregeln dar, die die wissenschaftliche Korrektheit und Qualität von Daten und Studien sichern. Die Richtlinie gilt für alle in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung Tätigen und ergänzt den Internationalen ICC/ESOMAR Verhaltenskodex, die Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung sowie die Qualitätsrichtlinien. Sie gilt durch die sogenannte Verkehrssitte also auch für solche Markt-, Meinungs- und Sozialforscherinnen und -forscher, die nicht Mitglied in einem der vier Branchenverbände sind.
Richtlinie für die Veröffentlichung von Ergebnissen der Markt- und Sozialforschung
Berlin, 3. Januar 2024
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat dem Unternehmen PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD. aus Birmingham (Vereinigtes Königreich) nach Prüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Es wurde eine schwere Verletzungshandlung festgestellt.
Für die Teilnahme an einer Online-Gruppendiskussion wurde der Beschwerdeführerin ein lncentive in Höhe von 120 Euro versprochen. Die Auszahlung dieser Vergütung ist trotz mehrmaliger Anfragen unterblieben. Hinzu kommt, dass im Laufe dieses Klärungsprozesses Phoenix Data Innovations die Kommunikation mit der Beschwerdeführerin abbrach. Im laufenden Beschwerdeverfahren war das Unternehmen für den Rat nicht erreichbar.
Es liegt gemäß Artikel 9 b, c und f des ICC/ESOMAR-Kodex ein erheblicher Verstoß gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten von Markt- und Sozialforschern sowie gegen die Pflichten gegenüber dem Berufsstand vor.
Für die Erteilung einer Rüge als schärfstes Sanktionsmittel sprach für den Beschwerderat:
- Die finanzielle Schädigung der Teilnehmerin an einer Marktforschung aufgrund des ihr zustehenden jedoch nicht ausgezahlten Honorars.
- Die Nichterreichbarkeit des Unternehmens für die Teilnehmerin.
- Durch ein solches Verhalten wird dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung in der Öffentlichkeit erheblicher Schaden zugefügt.
Basierend auf dem Regelwerk der deutschen Markt- und Sozialforschung richtet sich die Zuständigkeit des Rates entscheidend danach, dass das durchgeführte Forschungsprojekt von Phoenix Data Innovations in Deutschland stattgefunden hat, unabhängig vom Sitz des ausführenden Unternehmens. Bei Handlungen im Internet kommt es nicht ausschließlich auf den Firmensitz des Beschwerdegegners beziehungsweise auf den Standort des Servers an. Vielmehr ist die örtliche Zuständigkeit auch dann gegeben, wenn das beanstandete Verhalten – wie in diesem Fall – bestimmungsgemäß auf den deutschen Markt und deutsche Teilnehmer/innen ausgerichtet war.
Berlin, 06. November 2023
Die Branchenverbände ADM, ASI, BVM und DGOF haben die „Standards zur Qualitätssicherung in der Markt- und Sozialforschung“ überarbeitet und am 3. November neu veröffentlicht. Das Standardwerk berücksichtigt die aktuellen Forschungsmethoden, die neuesten Entwicklungen in der Branche und die voranschreitende Digitalisierung.
Die Qualitätsstandards sind ein umfassender Leitfaden und definieren die qualitätsrelevanten Anforderungen für Markt- und Sozialforschungsprojekte in den verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses. In sechs Kapiteln werden allgemeine Aspekte der Qualitätssicherung, Mindestanforderungen für Projektanfragen und Verträge sowie Standards für Erhebungsdesigns, Datenerhebung, Datenauswertung und -verarbeitung behandelt und Beratungsanforderungen für Markt- und Sozialforschungsunternehmen festgelegt.
Standards zur Qualitätssicherung in der Markt- und Sozialforschung
Berlin, 15. September 2023
Berlin, 15.09.2023: Angesichts der aktuellen Medienberichterstattung über den Twitter-Account „@PrognosUmfragen“ weist der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung auf die wichtigen Prinzipien Wissenschaftlichkeit und Transparenz bei der Durchführung von Umfragestudien hin. Dies gilt in besonderer Weise für Wahlumfragen, die in Wahlkampfzeiten eine gesteigerte Aufmerksamkeit erfahren.
Der Twitter-Account „@PrognosUmfragen“ veröffentlicht Umfragezahlen, deren Herkunft und Grundlage völlig unklar sind. Dies kann zu einer Verwirrung der Wahlberechtigten und zu einer Beeinträchtigung des Wahlprozesses führen. Dennoch werden diese Zahlen von politischen Akteuren im bayerischen Landtagswahlkampf aufgegriffen. Der Account-Inhaber gibt Journalisten über das Zustandekommen der Zahlen keine Auskunft (siehe dazu den Beitrag in der Süddeutschen Zeitung und den dpa-Faktencheck). Die Deutsche Presse-Agentur bilanzierte 2019 in ihrem Faktencheck zu dem Twitter-Account: „«PrognosUmfragen» arbeitet nicht seriös“. Dieses Beispiel unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Veröffentlichung von Umfragen äußerst sorgfältig vorzugehen und bestimmte Standards einzuhalten.
- Name des die Untersuchung durchführenden Forschungsinstitut
- Zielgruppe der Untersuchung
- Zahl der befragten Personen (Stichprobengröße)
- Untersuchungszeitraum
- angewandte Stichproben-Methode
- angewandtes Erhebungsverfahren (mündliche, schriftliche, telefonische, online Interviews)
- genauer Wortlaut der gestellten Fragen
- angewandte Gewichtungsverfahren
Wir fordern alle Beteiligten auf…
- …die im Branchenkodex festgehaltenen Grundsätze zu beachten und sicherzustellen, dass Umfrageergebnisse einen Beitrag zur demokratischen Debatte leisten, indem sie fundiert und verlässlich sind.
- …derart unseriöse „Umfragezahlen“ nicht weiter zu verbreiten.
Verantwortungsbewusstes Handeln bei der Veröffentlichung von Wahlumfragen trägt dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Wahlprozess zu stärken und die Integrität unserer Demokratie zu wahren.
Links:
- Artikel in der Süddeutschen Zeitung am 07.09.2023: „“Das ist gut gemachter Quatsch“
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fake-umfragen-aiwanger-bayern-landtagswahl-twitter-1.6200466 - dpa-Faktencheck vom 26.07.2019: „«PrognosUmfragen» arbeitet nicht seriös“
https://www.presseportal.de/pm/133833/4333731 - Richtlinie für die Veröffentlichung von Ergebnissen der Wahlforschung
https://www.rat-marktforschung.de/branchenkodex/#richtlinien
Berlin, 30. Juni 2023
Qualität und Redlichkeit – dafür steht der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung. Der Rat sorgt für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln in der Branche durch Prüfung von Beschwerden und konsequente Sanktionierung von Verstößen. 2022 hat der Rat sechs Beschwerden und drei Wiederaufnahmeverfahren bearbeitet. Daraus sind eine Missbilligung und ein Hinweis entstanden. Die Zahl der Beschwerden ist rückläufig, sie werden jedoch immer komplexer und aufwändiger.
2022 wurden sechs Beschwerden eingereicht. Davon wurden zwei inhaltsgleiche Beschwerden zu einem Fall zusammengefasst. Ein Großteil der Klagen kam von Teilnehmenden an Online-Access Panels, wenn Incentives nicht ausgezahlt wurden, das Konto gesperrt wurde oder der Umgang mit den Panelisten bemängelt wurde. Hinzu kam ein Fall, in dem beklagt wurde, dass ein längeres Interview als Qualifizierung bezeichnet und daher nicht vergütet wurde. Auch andere Bereiche wie die Durchführung von Scheintests oder die Qualität von Umfrageergebnissen waren Gründe für eine Beschwerde. Darunter war ein Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung einberufen wurde. In der Regel werden Verfahren schriftlich entschieden. In drei Fällen wurde das Ergebnis eines Beschwerdeverfahrens von einer der Parteien nicht akzeptiert, was zu Wiederaufnahmeverfahren führte.
Insgesamt konnten sieben Verfahren abgeschlossen werden. Zwei Beschwerden wurden als unbegründet zurückgewiesen, zwei Beschwerden führten zu einer Einstellung des Verfahrens, in zwei Verfahren wurden eine Missbilligung sowie ein Hinweis ausgesprochen, in einem Fall erfolgte die Rücknahme der Beschwerde. Ein Fall ist über das Jahresende hinaus noch in der Bearbeitung.
2022 gab es deutlich weniger Beschwerden als im Jahr zuvor und in etwa so viele wie 2020. Der Rückgang der Beschwerden geht jedoch einher mit einem anhaltenden Trend komplexer und damit auch zeitaufwändiger Verfahren sowie der Einbeziehung von Juristen durch die Beschwerdegegner und erstmalig auch von Gutachtern.
Beschwerden aus dem Bereich telefonischer Umfragen gingen zurück, wenngleich es weiterhin eine Reihe von Wünschen nach Sperrung von Telefonnummern gab.
Die Servicestelle unter der Leitung von Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert verzeichnet seit Aufnahme ihrer Tätigkeit 2021 bisher acht Anfragen. Die Servicestelle bietet für die Beschwerdeführer wichtige Hilfestellungen. Damit soll die Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden gesenkt werden.
Berlin, 29. März 2023
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ist seit Mitte März 2023 auf der Business-Plattform Linkedin zu finden. Dort informiert der Rat über seine Ziele, Aufgaben und Tätigkeiten und sorgt so für mehr Sichtbarkeit. „Mit unserer Präsenz auf Linkedin können wir Aufmerksamkeit schaffen für die Wahrung und Förderung des Ansehens und der Qualität in der Markt- und Sozialforschung und den Rat in der Branche und der Öffentlichkeit insgesamt sichtbarer machen“, sagt Heiko Gothe, Geschäftsführer des Rates.
Wir freuen uns, wenn Sie dem Rat auf Linkedin folgen: https://www.linkedin.com/company/rat-marktforschung/
Berlin, 14. Juli 2022
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung wurde im Mai der Vorstand neu gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber, Prof. Dr. Raimund Wildner, BVM, und Dr. Jette Schröder, ASI, wurden erneut für weitere drei Jahre zum Vorstandsvorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Rates gewählt.
Eine wichtige Veränderung betraf die Geschäftsführung des Rates. Ellen Didszus, die dieses Amt sechs Jahre lang ehrenamtlich, mit großer Sachkenntnis und großem Engagement ausgeführt hatte, kandidierte auf eigenen Wunsch nicht mehr für eine weitere Amtszeit. Zum neuen Geschäftsführer wurde der Geschäftsführer des BVM, Heiko Gothe, einstimmig berufen, der dieses Amt zusätzlich zu seiner Position als Geschäftsführer des BVM übernimmt.
Weitere wichtige Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2022 betrafen die neue oder die erneute Berufung mehrerer Mitglieder der Trägerverbände ADM, ASI, BVM und DGOF als Einzelmitglieder in den Verein und die Wahl beider Beschwerdekammern. Die Vorschläge für alle diese Berufungen wurden einstimmig angenommen.
Zudem zogen die Mitglieder des Vereins auf der Mitgliederversammlung über das erste Jahr der Tätigkeit der Servicestelle eine positive Bilanz. Ein wichtiges Etappenziel wurde erreicht, indem die 2021 neu geschaffene Servicestelle aufgebaut wurde und in die Prozesse des Rates integriert werden konnte. Sie unterstützt vorrangig Beschwerdeführer bei der Abfassung von Beschwerden. Somit soll die Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden gesenkt werden. „Mit sechs Anfragen gab es bisher nur eine geringe Anzahl von Fällen und nur drei dieser Fälle waren im Sinne der Zielsetzung der Servicestelle.“, so das Fazit von Hartmut Scheffler, dem Leiter der Servicestelle. Zukünftig liegt das Augenmerk auf Maßnahmen, um die Bekanntheit der Servicestelle in der Öffentlichkeit zu vergrößern.
Berlin, 11. Mai 2022
Der „Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung” – oder kurz: der Rat – hat 2021 wiederum ein herausforderndes Jahr gemeistert. Aufgabe des Rats ist es, für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln der Branche zu sorgen. Dazu sanktioniert er Verstöße gegen diese Regeln. Damit steht der Rat für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung und stärkt so das Vertrauen der Allgemeinheit in die Branche.
2021 wurden zwölf Beschwerden eingereicht, fünf mehr als im Jahr zuvor. Wurden 2020 vier Wiederaufnahmeanträge gestellt, sank die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr auf einen Wiederaufnahmeantrag. Der Trend komplexer und damit auch zeitaufwendiger Verfahren sowie die Einbeziehung von Juristen seitens der Beschwerdegegner setzt sich auch 2021 fort. Auch die Schriftsätze, die von den Kammern zu bearbeiten waren, wurden umfangreicher.
Unter den zwölf Beschwerden in 2021 sind zwei inhaltsgleiche Beschwerden, aufgrund derer der Rat dem Unternehmen Primus GmbH aus Konstanz im November 2021 eine öffentliche Rüge erteilte. Die Vortäuschung einer Umfrage – „Bürgerbefragung 30 Jahre Deutsche Einheit“– die einzig zum Zwecke einer Verkaufstätigkeit („Goldbarren“) diente, ist ein Verstoß gegen das Trennungsgebot, dass eine strikte Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung vorsieht. Vier weitere Fälle stammten aus dem Kontext telefonischer Umfragen. Ursächlich für diede Beschwerden waren entweder die nicht akzeptierte eindeutige Ablehnung eines Interviews seitens des Instituts, mehrmals tägliche Anrufe oder ein aus Sicht des Befragten unangemessenes Verhalten eines Interviewers. Ein zweiter Schwerpunkt mit drei Beschwerden betraf Anbieter von Online-Panels. Hier ging es vor allem um nicht ausgezahlte Incentives an Teilnehmende von Online-Panels (Punkte) oder um die Kündigung eines Panelmitglieds durch das Institut, ohne dass erworbene Punkte eingelöst werden konnten. Zwei Beschwerden betrafen den Umgang mit Probandinnen. In einem Fall verhielt sich der Mitarbeiter eines Studios gegenüber einer Probandin unangemessen. In dem anderen Fall wurden mehrfach unverhältnismäßig lang andauernde Screeninginterviews durchgeführt, ohne dass jemals die Einladung zur Teilnahme an einer Studie erfolgte. In einem weiteren Fall musste sich die Kammer mit der Frage der Repräsentativität von Umfrageergebnissen befassen.
Insgesamt konnten von den elf Beschwerdeverfahren zehn abgeschlossen werden. Neben der bereits erwähnten Rüge wurden zwei Missbilligungen und ein Hinweis ausgesprochen. Drei Verfahren wurden eingestellt, eine Beschwerde war unbegründet und zwei Beschwerden wurden während des laufenden Verfahrens zurückgezogen. Auch der Wiederaufnahmeantrag wurde zurückgezogen.
Die im April 2021 in Betrieb genommene Servicestelle unter der Leitung von Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert verzeichnete im ersten Jahr ihrer Tätigkeit sechs Anfragen, von denen drei Fälle im Sinne der Zielsetzung der Servicestelle waren.
Berlin, 17. November 2021
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat dem Unternehmen Primus GmbH aus Konstanz nach Überprüfung von zwei eingegangenen Beschwerden zum gleichen Sachverhalt eine öffentliche Rüge erteilt.
Das beklagte Unternehmen hat Verbraucher mit dem postalischen Versand eines Werbeschreibens sowie einem beigelegten Fragebogen zur Teilnahme an einer sogenannten repräsentativen Bürgerbefragung zum Thema „30 Jahre Deutsche Einheit“ aufgerufen. Für die Teilnahme an der Umfrage wird eine Luxus-Armbanduhr als Incentive in Aussicht gestellt. Dieses Gratis-Dankeschön ist jedoch nur erhältlich, wenn „Goldbarren“ bestellt werden, die in dem Werbeschreiben zum einmaligen Vorzugspreis angeboten werden. Somit besteht das Risiko, dass nicht erkannt wird, dass es sich bei dem „Dankeschön“ im Grunde um den Erhalt einer Zugabe zu einer Bestellung handelt und die Kostenfolgen der Absendung des Anforderungsscheins nicht ausreichend geprüft werden. Zudem wurde in dem Schreiben alternativ auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer Online-Umfrage verwiesen.
Die Primus GmbH vermischt Datenerhebungsmethoden (Bürgerumfrage) mit verkaufsfördernden Maßnahmen und betreibt unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit. Somit liegt ein gravierender Verstoß gegen das Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung gemäß Ziffer 4 der Deutschen Erklärung zum ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik und Artikel 1 c und 1 d des ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zwingend vorschreibt und auch in der Richtlinie für Online-Befragungen bestätigt wird. Die Vortäuschung einer Umfrage durch die beklagte Partei verstößt zudem gegen das Prinzip 3 des ICC/ESOMAR Internationaler Kodex, nachdem sich Marktforscher ethisch korrekt verhalten müssen.
Die Umfrage bzw. das hierdurch geweckte Verbraucherinteresse dienen insgesamt eindeutig vorrangig dazu, als Türöffner mit möglichen Abnehmern in Kontakt zu treten und Produkte vermarkten zu können. Dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung wird durch ein solches Verhalten erheblicher Schaden zugefügt. Diese Verbrauchertäuschung erfordert daher die schärfste der möglichen Sanktionen, eine veröffentlichte Rüge.
Entscheidend für die Zuständigkeit des Rates ist der Tätigkeitsbezug und nicht eine Eigenschaft der beklagten Partei. Das Regelwerk gilt für jedes Unternehmen, das in Anspruch nimmt in Deutschland Markt-, Meinungs-, oder Sozialforschung durchzuführen bzw. dies de facto tut.
Berlin, 30. Juni 2021
„Der Rat steht für Redlichkeit und Qualität” – das ist die zentrale Botschaft des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung. Der „Rat”, wie er eben auch kurz genannt wird, ist das von den Branchenverbänden ADM, ASI, BVM und DGOF gemeinsam getragene Organ zur Selbstregulierung der Markt- und Sozialforschung. Redlichkeit und Qualität sind zentral für die Bedeutung und die Akzeptanz der Branche, sowohl bei unseren Datenlieferanten wie z. B. den Interviewpartnern, als auch bei den Kunden. Beides hängt eng zusammen, denn ohne Redlichkeit kann es auch keine Qualität geben.
Der Rat fördert beides, indem er die Möglichkeit bietet, gegen Verstöße der Regeln vorzugehen, die in den Standards und Richtlinien der Branche festgelegt sind. Jede natürliche oder juristische Person, die als Konkurrent oder in sonstiger Weise von einem regelwidrigen Verhalten eines Markt- oder Sozialforschers betroffen ist, kann sich mit einer Beschwerde an den Rat wenden.
2020 wurden 11 Verfahren eingeleitet. Das sind ebenso viele wie 2018 aber 5 weniger als 2019. Der Rückgang ist sicherlich auch einem Rückgang der Marktforschungstätigkeit aufgrund der Corona-Krise geschuldet. Von den 7 neu eingereichten Fällen konnten 5 abgeschlossen werden. Zwei endeten mit Hinweisen, in zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt und in einem Fall war das Verfahren unbegründet.
Ein Schwerpunkt bei den Beschwerden waren einmal mehr Telefoninterviews. So führte Autodialing dazu, dass die Leitung des anrufenden Instituts unbesetzt war. Ein anderer Fall betraf mehrere Kontaktversuche des Instituts trotz eines ausgesprochenen Verbots. Auch das Verhalten von Instituten gegenüber Online-Panel-Teilnehmern oder einer rekrutierten Befragungsperson sind Thema von Beschwerden, z. B. wurden Vergütungen nicht ausbezahlt oder die Zusammenarbeit wurde vom Institut beendet.
Doch trotz der vergleichsweise geringeren Anzahl an Beschwerdeverfahren ist der Aufwand für die Kammern und die Geschäftsstelle pro Fall weiter steigend. Es werden regelmäßig Rechtsanwälte einbezogen und verstärkt auch Möglichkeiten genutzt, das Verfahren hinauszuzögern. Das ist auf der einen Seite zu bedauern, weil es die Dauer der Verfahren erhöht. Andererseits zeigt es aber auch, dass die Sanktionen des Rates und hier insbesondere die veröffentlichte Rüge als sehr schmerzhaft wahrgenommen werden. 4 dieser 11 Verfahren beruhten auf Wiederaufnahmeanträgen einer Partei. Auch das zeigt die Bedeutung, die von den Parteien dem Verfahren beigemessen wird.
Berlin, 31. März 2021
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung – die Selbstkontrolleinrichtung der Markt- und Sozialforschung – hat mit Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert zwei erfahrene Markt- und Sozialforscher für die Besetzung der neu geschaffenen Servicestelle des Rates berufen. Damit kann die Servicestelle zum 1. April ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die Servicestelle wurde eingerichtet, um Personen oder Institutionen, die eine Beschwerde einreichen möchten, bei der Abfassung einer Beschwerde zu unterstützen. Da Beschwerdeführer häufig Privatpersonen sind und die Beschwerdegegner meist Institute, die sich juristisch vertreten lassen, besteht oftmals ein ungleiches Kräfteverhältnis zwischen den Parteien. Hier bietet die Servicestelle wichtige Hilfestellungen für die Beschwerdeführer und senkt somit die Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden.
Zum Leiter der Servicestelle wurde Hartmut Scheffler berufen. Der Diplom-Soziologe blickt auf über 40 Jahre Erfahrung in der Markt- und Sozialforschung zurück, u. a. als Geschäftsführer von Emnid, TNS Emnid, TNS Infratest und Kantar. Er wurde 2009 vom BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher als „Forscherpersönlichkeit des Jahres” ausgezeichnet und war von 2005 bis 2017 Vorstandsvorsitzender des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute. Scheffler ist seit 2021 im Ruhestand und als freiberuflicher Berater tätig.
Andreas Bruckert wurde als Stellvertreter berufen. Der Volkswirt begann seine berufliche Laufbahn bei Burke in Cincinnati und wechselte dann zu ISL in Toronto, bevor er seine Tätigkeit in der Geschäftsführung bzw. später als geschäftsführender Gesellschafter des Mafo-Instituts aufnahm. Er ist seit 1988 Mitglied im BVM, seit 2005 Mitglied im BVM-Fachbeirat und beschäftigt sich dort insbesondere mit den Themen Standesregeln und Datenschutz. Von 2005 bis 2010 war er zudem im Beschwerderat des Rates aktiv.
„Es freut uns als Rat sehr, dass wir mit Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert zwei herausragende Branchenvertreter für die wichtige Aufgabe der Servicestelle gewinnen konnten. Dadurch wird es vor allem für Privatpersonen leichter, Beschwerden beim Rat vorzubringen” betont Raimund Wildner, der Vorsitzende des Rates.
Die Prüfung und Bewertung von eingereichten Verdachtsfällen sowie die Entscheidung über mögliche Sanktionen fallen nach wie vor in die Zuständigkeit der Kammern des Rates.
Berlin, 27. Januar 2021
Mit der Überarbeitung der Branchen-Richtlinien passen die Verbände diese an die aktuellen Entwicklungen der Branche und deren Digitalisierung sowie an die geänderten Datenschutzbestimmungen an. Damit sollen die Richtlinien einerseits die Anwendungsbreite der Markt- und Sozialforschung in angemessener Form widerspiegeln sowie andererseits den rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
So wurde die „Richtlinie für Online-Befragungen” an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, und bei der „Richtlinie für die Befragung von Minderjährigen” wurden die Altersgrenzen und die Anforderungen in Abhängigkeit von den Befragungsorten konkretisiert. Die umfangreichsten Änderungen gab es bei der „Richtlinie für die Aufzeichnung und Beobachtung von Gruppendiskussionen und qualitativen Einzelinterviews”. Diese wurde gänzlich umbenannt in „Richtlinie für Aufzeichnung und Beobachtung in der Markt- und Sozialforschung” und gilt damit für alle Befragungsmodi. Zudem enthält sie nun eindeutige Regelungen zu Inhome Visits, zum Streamen und zu Videokonferenzen bei Gruppendiskussionen und Interviews. Alle Richtlinien wurden durch Mustertexte zu Verpflichtungserklärungen und Einwilligungen ergänzt.
Die Branchen-Richtlinien sind eine wesentliche Säule der berufsständischen Verhaltensregeln und sichern damit unter anderem auch die wissenschaftliche Korrektheit und Qualität von Daten und Studien. Alle in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung Tätigen sind an die Richtlinien gebunden. Sie gelten durch die sogenannte Verkehrssitte also auch für solche Markt-, Meinungs- und Sozialforscherinnen und -forscher, die nicht Mitglied eines Verbandes sind. Die Richtlinien ergänzen in Deutschland den ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik , die Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationaler Kodex und die Qualitätsrichtlinien der deutschen Verbände. Zu den aktuellen Richtlinien.
Berlin, 9. Juni 2020
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat den Unternehmen Planeteo Research Group und TLG Travel Group LLC (Polen bzw. USA) nach Überprüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um einen Wiederholungsfall handelt und die gemeinsame Tätigkeit der beklagten Parteien erneut mehrfach und schwerwiegend gegen Standesregeln, Richtlinien und Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung verstößt:
Zum einen liegt ein gravierender Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung zwingend vorschreibt (Abschnitt 4 der Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik sowie die Abschnitte 1, 4, 5, 7 und 8 der Richtlinie für Online-Befragungen). Die beklagten Parteien vermischen Datenerhebungsmethoden (Befragungen) mit verkaufsfördernden Maßnahmen und betreiben unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit. Zum anderen hat die gemeinsame Tätigkeit der Unternehmen eine irreführende Gesamtwirkung und verstößt auch deshalb gegen den ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung. Konkret haben die beklagten Unternehmen Verbraucher in Deutschland per E-Mail zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zum Thema Umweltbewusstsein aufgerufen und dabei Hotelübernachtungsgutscheine in Aussicht gestellt. Für die Gutscheine wurde eine „Ausgabegebühr” von 29,50 Euro im Voraus gefordert, zusätzlich würden vor Ort „Pflichtverpflegungssätze” in nicht genannter Höhe fällig. Damit werden für auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Incentives erhebliche Geldbeträge berechnet, die bei ihrer Einlösung mit weiteren Folgekosten verbunden sind. Die Befragung steht dabei im Hintergrund und dient lediglich als Türöffner, um eine Verkaufstätigkeit zu betreiben. Wie schon in einem ähnlich gelagerten Fall aus 2018, der im April 2019 ebenfalls mit einer Rüge abgeschlossen wurde, ahndet der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung das standeswidrige Verhalten der Unternehmen PLANETEO RESEARCH GROUP und TLG TRAVEL GROUP LLC erneut mit einer öffentlichen Rüge. Der Rat hat sich u. a. für diese schärfste Sanktion entschieden, weil es sich um schwere wiederholte und systematische Verstöße gegen zentrale Berufsgrundsätze handelt. Das vor einem Jahr gerügte Verhalten wird weiterhin nahezu unverändert fortgesetzt, damit besteht auch künftig Weiterbegehungs- bzw. Wiederholungsgefahr. Diese Sanktionsmaßnahme soll dazu beitragen, das notwendige Vertrauen in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten und Schaden von ihr und von möglichen weiteren Befragungsteilnehmern abzuwenden. Außerdem wird der Vorgang den zuständigen Behörden in Deutschland angezeigt. |
Berlin, 27. Mai 2020
Ein Anliegen des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung ist es, die Anzahl der eingereichten Beschwerden weiter zu erhöhen. Dazu soll neben der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere die Einrichtung einer Servicestelle beitragen. Die Servicestelle wurde von der 2020 – bedingt durch Corona – erstmals online durchgeführten Mitgliederversammlung im Mai beschlossen. Dazu waren Änderungen in der Satzung und in der Beschwerdeordnung notwendig. „Die Servicestelle unterstützt z. B. auch Privatpersonen, die sich über Firmen beschweren möchten und bietet vor allem im Hinblick auf das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Beschwerdeführer und Beschwerdegegner – meist Institute, die sich juristisch vertreten lassen – wichtige Hilfestellungen”, so der Vorstandsvorsitzende des Rats Prof. Dr. Raimund Wildner, zu den Beweggründen für dieses neue Angebot.
Berlin, 01. Dezember 2019
Die Zahl der eingereichten Beschwerden und der sonstigen Anfragen an den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung nahm 2019 stark zu: Insgesamt gingen 2019 16 Beschwerden ein (2018 waren es zehn und 2017 neun). Nach Überprüfung einer eingegangenen Beschwerde hat der Rat 2019 erstmals seit mehreren Jahren eine öffentliche Rüge und damit die schärfste verfügbare Sanktionsmaßnahme erteilt. Geahndet wurde ein schwerer Fall der Vermischung von Marktforschung und Verkauf. Dabei wurden Reisegutscheine als Incentives für eine Befragungsteilnahme in Aussicht gestellt, die bei ihrer Einlösung mit erheblichen Folgekosten verbunden waren und dazu dienten, eine verdeckte Verkaufstätigkeit zu betreiben. Außerdem wurden mehr als 50 sonstige Anfragen an den Rat gestellt (2018 waren es 38 und 2017 29). Diese Entwicklung zeigt, dass der Rat in den letzten zwei Jahren bekannter geworden ist.
Berlin, 15. Mai 2019
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung wurde am 9. Mai 2019 der Vorstand neu gewählt. Für weitere drei Jahre wurden die bisherigen Amtsinhaber, Prof. Dr. Raimund Wildner, BVM, und Dr. Jette Schröder, ASI, zum Vorstandsvorsitzenden und zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rates gewählt.
Die Mitgliederversammlung berief auch BVM-Geschäftsführerin Ellen Didszus erneut für weitere drei Jahre als Geschäftsführerin in den Rat.
Außerdem wurden mehrere Mitglieder der Trägerverbände ADM, ASI, BVM und DGOF als Einzelmitglieder neu oder erneut in den Verein berufen.
Alle Amtsbestätigungen und Neuwahlen erfolgten einstimmig.
2018 hat sich der Rat mit elf eingereichten Beschwerden auseinandergesetzt. Davon wurden zehn Fälle abgeschlossen, wobei der Rat einen Hinweis und eine veröffentlichte Rüge erteilte. Eine Beschwerde aus 2018 ist weiterhin Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Gemäß der Beschwerdeordnung ist dieser Fall bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung wird 2019 seine intensivierte Kommunikationsstrategie fortsetzen. Beschlossen wurde zudem ein Relaunch des Webauftritts, um die Website an den zeitgemäßen Stand der Technik anzupassen.
Berlin, 30. April 2019
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat den Unternehmen
GOTHAM ADV LLC (West Indies) und TLG Travel Group LLC (Polen bzw. USA) nach Überprüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Es wurde festgestellt, dass die gemeinsame Tätigkeit der beklagten Parteien mehrfach und schwerwiegend gegen Standesregeln, Richtlinien und Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung verstößt: Zum einen liegt ein gravierender Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung zwingend vorschreibt (Abschnitt 4 der Deutschen Erklärung zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung sowie die Abschnitte 1, 4, 5, 7 und 8 der Online-Richtlinie). Die beklagten Parteien vermischen Datenerhebungsmethoden (Befragungen) mit verkaufsfördernden Maßnahmen und betreiben unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit. Zum anderen hat die gemeinsame Tätigkeit der Unternehmen eine irreführende Gesamtwirkung und verstößt auch deshalb gegen den ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung. Konkret haben die beklagten Unternehmen unter dem Namen „EcoLife” Verbraucher in Deutschland per Mail zur Teilnahme an einer Online-Umfrage aufgerufen und dabei Hotelübernachtungsgutscheine in Aussicht gestellt. Für die Gutscheine wurde eine „Ausgabegebühr” von 29,50 Euro im Voraus gefordert, zusätzlich würden vor Ort „Pflichtverpflegungssätze” in nicht genannter Höhe fällig. Damit werden für auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Incentives erhebliche Geldbeträge berechnet, die bei ihrer Einlösung mit weiteren Folgekosten verbunden sind. Die Befragung steht dabei im Hintergrund und dient lediglich als Türöffner, um eine Verkaufstätigkeit zu betreiben. Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ahndet das standeswidrige Verhalten der Unternehmen GOTHAM ADV LLC und die TLG Travel Group LLC auch mit einer öffentlichen Rüge, weil Weiterbegehungs- bzw. Wiederholungsgefahr besteht. Diese Sanktionsmaßnahme soll dazu beitragen, das notwendige Vertrauen in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten und Schaden von ihr und von möglichen weiteren Befragungsteilnehmern abzuwenden. Außerdem wird der Vorgang den zuständigen Behörden in Deutschland angezeigt. |
Berlin, 1. März 2019
Mit elf eingereichten Beschwerden (im Vorjahr neun) hat sich der von den Branchenverbänden ADM, ASI, BVM und DGOF gemeinsam getragenen Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung in 2018 auseinandergesetzt. Davon wurden sieben Beschwerden abgeschlossen, eine ist in der Bearbeitung durch eine der Kammern, zwei befinden sich noch in der Vorprüfung. Ein weiterer Fall betrifft gefälschte Interviews und ist gleichzeitig auch Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Gemäß der Beschwerdeordnung ist der Fall bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.
Die angezeigten Fälle betrafen fünf sehr heterogene Themenkomplexe: Drei Beschwerden wurden von Teilnehmern an Online-Panels eingereicht. Hierbei ging es zweimal um die Kündigung eines Teilnehmerkontos durch das Institut, einmal um eine fehlende Auszahlung eines Incentives. Zwei Beschwerden gingen wegen telefonischer Umfragen ein. Einmal wurde trotz der Aufnahme eines Teilnehmers in einer Sperrdatei angerufen, ein anderes Mal das Interview vom Institut abgebrochen.
Auch die Qualität der Forschung war Thema von Beschwerden. Eine Beschwerde richtete sich gegen die Art der Fragestellung, die als suggestiv empfunden wurde. Eine weitere bezog sich auf eine nicht sachgerechte Interpretation von Umfrageergebnissen und ein anderer Beschwerdeführer sah eine Reichweitenstudie methodisch falsch angelegt. Die beiden übrigen Beschwerden betrafen unzulässige Verknüpfung von Marketing/Werbung und Marktforschung.
Bis auf den ausgesetzten mutmaßlichen Betrugsfall waren die Beschwerdeanlässe nicht so gravierend, um sie mit einer Rüge zu sanktionieren. Dem entsprachen auch die Ergebnisse der durch den Rat entschiedenen Verfahren. Eine Beschwerde wurde wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen, fünf weitere wegen der Geringfügigkeit der Verstöße eingestellt und ein Verfahren führte zu einem nicht veröffentlichten Hinweis.
Der Vorsitzende des Rats, Raimund Wildner, kommentiert diese Zahlen: „Wir haben zwar mehr Fälle als im Vorjahr und auch mehr als im langjährigen Durchschnitt. Es gibt aber Hinweise, dass vor allem die schweren Beanstandungen noch zu oft unter der Hand geklärt werden.” Dies sei bedauerlich, weil dadurch die Selbstkontrolle der Branche eingeschränkt werde, so Wildner.
Im vergangenen Jahr hat der Rat die Beschwerdemöglichkeiten erweitert. Während sich bislang nur Befragte, Konkurrenten, Auftraggeber, bestimmte Verbände oder Behörden beschweren konnten, so wird diese Möglichkeit jetzt auch sonst unmittelbar Betroffenen, z. B. Interviewern, die zum Betrug angehalten werden, eingeräumt. Geplant ist außerdem die Einrichtung einer sogenannten Ombudsstelle, die künftig die Beschwerdeführung vereinfachen soll. „Ziel ist, dass der Rat die erste Anlaufstelle bei Beschwerden über die Markt- und Sozialforschung in Deutschland wird”, begründet Wildner diese Maßnahmen.
Berlin, 14. November 2018
Markt- und Sozialforschung brauchen Vertrauen, sonst können sie nicht funktionieren. Vertrauen brauchen sie bei den Datenlieferanten, den Befragten, aber auch bei denen, die die Ergebnisse verwenden und zur Unterstützung oft weitreichender Entscheidungen nutzen. Redlichkeit und Kompetenz sind die Stichworte, die hier wichtig sind. Was redlich und kompetent ist, das wurde bekanntlich in einem ganzen System von Richtlinien definiert. Werden sie nicht eingehalten, dann ist das schlecht für das Vertrauen und schadet damit letztlich auch den vielen Instituten und den Markt- und Sozialforschern, die sich an die Regeln halten und die zu Recht Vertrauen verdienen.
Um das Vertrauen in die Redlichkeit und die Kompetenz der Branche zu stärken, wurde vor nunmehr 17 Jahren der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. ins Leben gerufen. Ähnlich wie andere vergleichbare Institutionen – das bekannteste Beispiel ist der Werberat – funktioniert er als Selbstkontrolleinrichtung der Branche, die gegen gemeldete Regelverstöße vorgeht.
Das funktioniert aber nur, wenn dem Rat Verstöße gegen die Berufsgrundsätze auch gemeldet werden. Und da muss man durchaus selbstkritisch anmerken, dass dies noch ausbaubar ist. Knapp 100 Entscheidungen hat der Rat in den letzten 17 Jahren getroffen, pro Jahr sind das rund sechs Fälle. Das wäre positiv zu werten, wenn es einfach nicht mehr Fälle gäbe, die zu beanstanden sind. Dies ist leider nicht der Fall. Die „Akte Marktforschung” von Spiegel Online hat gezeigt, dass es durchaus betrügerische Fälle gibt. Diese kamen jedoch nicht vor den Rat. Und auch in Gesprächen mit Markt- und Sozialforschern erfährt man immer wieder von Fällen, in denen miserable Qualität oder gar Betrug abgeliefert wurden, in denen man sich aber dann finanziell geeinigt und als Teil des Deals Stillschweigen vereinbart hat.
In dieser Situation sind zwei Dinge erforderlich: Der Rat muss bekannter werden, seine Ziele, seine Vorgehensweise und vor allem auch, wie man einen Verdachtsfall vor den Rat bringt. Und die Branche muss dafür sensibilisiert werden, dass es wichtig ist, entsprechende Fälle dem Rat zu melden. Wenn der Rat tätig wird, dann trägt dies dazu bei, das Vertrauen in die Branche zu stärken. Der Rat hat in den vergangenen Monaten diese Ziele verfolgt und wird dies weiter tun. Dazu wurde der Kreis der zur Klage Befugten erweitert. Die Website des Rates „www.rat-marktforschung.de” wurde ansprechender gestaltet, FAQs wurden ergänzt. An einem verbesserten Kommunikationskonzept wird derzeit gearbeitet. Wichtig ist nun, dass aus der Branche die Fälle an den Rat herangetragen werden. Jeder, der mit einem solchen Fall zu tun hat, muss wissen: Wenn die Branche sich selbst kontrolliert und die Fälle aufarbeitet, in denen die Grundsätze der Redlichkeit und der Kompetenz verletzt wurden, dann ist das gut für die Branche und damit für uns alle. Wenn die Presse das tut, dann eher nicht.
Berlin, 23. April 2018
Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. am 18. April 2018 wurde beschlossen, den Kreis der Beschwerdeberechtigten zu erweitern. Neben Befragten, Kunden und Wettbewerbern sind ab sofort auch andere unmittelbar Betroffene beschwerdeberechtigt. „Dies können z. B. Interviewer sein, die den Auftrag erhalten, zu betrügen oder auch Personen oder Institutionen, die durch eine fehlerhafte Marktforschung angegriffen werden”, erläutert der Vorsitzende des Rates Prof. Dr. Raimund Wildner.
Auf der Versammlung wurde nochmals festgestellt, dass der Rat bei Verdachtsfällen zu selten eingeschaltet wird. „Wenn pro Jahr nur eine einstellige oder niedrige zweistellige Zahl an Beschwerden eingereicht wird, dann ist der Einfluss des Rates zur Durchsetzung der Berufs- und Standesgrundsätze naturgemäß nur begrenzt”, so Wildner. Ziel müsse daher sein, dass deutlich mehr Fälle beim Rat angezeigt werden als bisher.
Um dies zu erreichen, soll u. a. die Bekanntheit des Rats durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit gesteigert werden. Dabei muss auch deutlich werden, dass der Rat mit seinen mehrstufigen Sanktionsmöglichkeiten – vom Hinweis über die Missbilligung bis zur veröffentlichten Rüge – ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Durchsetzung der Standesregeln zur Verfügung hat.
Berlin, 2. Januar 2017
Vorstand und Geschäftsführung des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. haben in enger Abstimmung mit den Vorsitzenden der beiden Kammern des Beschwerderats die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Beschwerderat mit Beginn des Jahres 2017 seine Arbeit wiederaufnehmen konnte.
Damit ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Einhaltung der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln sowie der Qualitätsnormen der Markt- und Sozialforschung wieder funktionsfähig. Dadurch fördert der Rat, der von den vier Verbänden ADM, ASI, BVM und DGOF getragen wird, das Ansehen der Markt- und Sozialforschung in Deutschland.
Berlin, 20. Juni 2016
Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung wurden am 20. Juni 2016 die Weichen für den Rat neu gestellt. Zum neuen Vorstandsvorsitzenden wurde Prof. Dr. Raimund Wildner, stellvertretender BVM-Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des GfK Vereins, gewählt. Dr. Jette Schröder, Geschäftsführerin der ASI Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute und Projektberaterin bei GESIS – Leibniz Institut für Sozialwissenschaften, wurde zu seiner Stellvertreterin gewählt.
Die Änderungen in der Führung des Rats erfolgten auf Wunsch des ADM und wurde auch von allen Mitgliederverbänden mitgetragen. Bislang verantworteten Erich Wiegand als Geschäftsführer, Hartmut Scheffler als Vorstandsvorsitzender und Prof. Heinrich Best als sein Stellvertreter die Arbeit des Rats.
Zur Geschäftsführerin wurde Ellen Didszus, Geschäftsführerin des BVM, von der Mitgliederversammlung berufen. Damit wechseln Vorsitz und Geschäftsstelle des Rats vom ADM zum BVM. Ellen Didszus übernimmt ab 1. August die Geschäftsführung des Rats.
Ebenfalls neu gewählt wurden die Beschwerdekammern, die konkrete Beschwerdefälle bearbeiten. Die beiden Beschwerdekammern sind mit jeweils einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und fünf Beisitzern besetzt.
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