Immer, wenn Sie glauben, dass ein Verstoß gegen die Berufsgrundsätze durch einen Markt- und Sozialforscher vorliegt. Diese Berufsgrundsätze der deutschen Markt- und Sozialforschung bilden sich aus dem ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik und den Standesregeln in Form von Richtlinien. Diese berufsständischen Verhaltensregeln finden Sie hier.
Neben Befragten, Kunden und Wettbewerbern (natürliche oder juristische Personen) sind auch andere unmittelbar Betroffene beschwerdeberechtigt. Unmittelbar Betroffene können z. B. sein Interviewer, Personen oder Institutionen, die sich durch fehlerhafte Marktforschung angegriffen fühlen oder zu fehlerhafter Marktforschung von der Firmenleitung gezwungen werden. Eine Mitgliedschaft in einem der vier Branchenverbände ist keine Voraussetzung für die Einreichung einer Beschwerde. Beschwerdeberechtigt sind zudem Organisationen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klagebefugt sind, sowie die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.
Die Beschwerde kann sich richten gegen Markt- und Sozialforschungsinstitute und auf diesem Gebiet tätige betriebliche oder öffentliche Forschungseinrichtungen und Personen. Beschweren kann man sich auch über Unternehmen oder Personen, die als Markt- und Sozialforscher auftreten.
Ansehen und Vertrauen in die Qualität, die Integrität und in die Kompetenz der Markt- und Sozialforschung hängen wesentlich auch davon ab, dass Regelverstöße oder fehlende Wissenschaftlichkeit der Vorgehensweise angezeigt werden. Eigens dafür haben die Verbände den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung gegründet, an den man sich in Verdachtsfällen wenden kann, damit diese einer unabhängigen und sachkundigen Prüfung unterzogen werden können. Ist der Verdacht berechtigt, so stehen dem Rat abgestufte Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach Schwere des Vorwurfs auch öffentlich gemacht werden (siehe auch FAQ: Welche Sanktionen kann der Rat aussprechen? Welche Wirkung haben die Sanktionen?).
Möglich ist die Einreichung einer Beschwerde per E-Mail, per Brief oder Fax. Anonyme Beschwerden sind nicht zulässig. Die Beschwerdestelle steht für Fragen natürlich auch telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Beschwerde kann an die eigens dafür eingerichtete Beschwerdestelle des Rats der Deutschen Markt- und Sozialforschung eingereicht werden. Die Kontaktdaten der Beschwerdestelle finden Sie hier.
Nein, bei einer Beschwerde werden weder dem Beschwerdeführer noch dem Beschwerdegegner durch den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung Kosten auferlegt. Es können jedoch durchaus eigene Kosten entstehen wie z. B. Reisekosten im Fall einer mündlichen Verhandlung, Rechtsanwaltskosten etc.
Mögliche Nachteile werden dadurch eingeschränkt, dass die Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich sind und dass die Mitglieder der Kammern sowie der Beschwerdestelle zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Allerdings kann der Rat nicht ausschließen, dass sich die andere Partei gegebenenfalls öffentlich zu dem Verfahren äußert. Zusätzlich kann der Beschwerdeführer verlangen, dass seine personenbezogenen Daten dem Beschwerdegegner nicht zugänglich gemacht werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dadurch u. U. die Erfolgsaussichten der Beschwerde vermindert werden können, weil natürlich auch dem Beschwerdegegner die Möglichkeit gegeben werden muss, den Inhalt der Beschwerde zu überprüfen. Schließlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Inhalt der Beschwerde auf den Beschwerdeführer geschlossen werden kann.
Eine erneute Beschwerde durch denselben Beschwerdeführer zu einem Sachverhalt, der bereits Beschwerdegegenstand war, ist nicht zulässig.
- ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik,
- Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik („Deutsche Erklärung”),
- Richtlinien, wie z. B. die Richtlinie für telefonische Befragungen oder die Richtlinie zum Umgang mit Adressen in der Markt- und Sozialforschung.
Alle Richtlinien finden Sie hier. Ergänzend können branchenrelevante Qualitätsnormen (ISO-Normen) hinzugezogen werden.
Der Rat verfügt über drei Sanktionsmöglichkeiten. Ein Hinweis wird bei einem minderschweren Verstoß erteilt. Ein Hinweis ist nur im Ausnahmefall und anonymisiert zu veröffentlichen. Mit einer Missbilligung drückt der Rat deutliche Kritik am Verhalten des Beschwerdegegners aus. Eine Missbilligung kann in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Eine Rüge ist bei schweren und insbesondere fortdauernden Verstößen angebracht. Eine Rüge ist zu veröffentlichen; der Beschwerdegegner wird namentlich genannt.
Liegen Gesetzesverstöße vor, so kann zudem eine Information der zuständigen Behörden erfolgen.
Die Rüge hat die größte öffentliche Wirkung. Aber auch eine Missbilligung ist bereits eine deutliche Warnung: Gibt es z. B. eine erneute Beschwerde durch einen anderen Beschwerdeführer über den gleichen Sachverhalt, so steigt die Wahrscheinlichkeit, eine Rüge zu erhalten. Aber auch ein Hinweis erzielt seine Wirkung, denn der Beschwerdegegner muss sich im Laufe des Verfahrens intensiv mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Eine Missbilligung oder ein Hinweis gehen also über die reine Sensibilisierung hinsichtlich der Verletzung von Berufsgrundsätzen hinaus.
Ja, er darf. Der Rat macht in einem solchen Fall von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch.
Ja, insofern das Verhalten des Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden hat oder stattfindet.
Nein, der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ist eine unabhängige Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Markt- und Sozialforschung. Die Branchenverbände ADM, ASI, BVM und DGOF tragen den Rat als eingetragenen Verein und sind dort Mitglieder.
Damit Berufsgrundsätze bzw. Standesregeln keine bedeutungslosen Absichtserklärungen sind, ist eine Selbstkontrolle im Sinne einer Selbstregulierung wichtig. Mit dem Rat wurde zur Wahrung der Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln eine unabhängige Institution geschaffen, die eigenverantwortlich die Belange der Profession regelt und damit gute und verantwortungsvolle Markt- und Sozialforschung unterstützt.
Stand: November 2020